Vor den Kabinentüren muss eine gefällefreie Fläche von 1,40 m x 1,40 m frei nutzbar sein.
Der seitliche Abstand zwischen Kabinentüren und Treppenabgängen muss mindestens 0,60 m betragen.
Ist im Aufbau zum Testen
Die Anzahl möglicher Standard-Planungsvarianten.